iT-haftpflicht.Versicherung, das Versicherungsportal zur Absicherung der beruflichen Risiken für alle Berufe in der IT-Branche, ob als Freelancer oder als mittelständisches IT-Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern, bietet spezielle IT Haftpflicht Versicherungslösungen, die genau auf die Bedarfssituation des spezifischen Tätigkeitsfeldes zugeschnitten sind.
Die IT-Haftpflichtversicherung besteht aus einer Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Vermögensschäden und einer Betriebshaftpflicht- bzw. Bürohaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Mit einer ergänzenden Cyber- und Datenversicherung sowie der Equipment-Versicherung für Ihre beruflichen, stationären und mobilen Ausstattungsgegenstände können Sie den Versicherungsschutz bei Bedarf komplettieren.
Mit dem Know How als Versicherungsmakler seit 1990 haben wir uns 2004 mit dem Versicherungsportal KuV24.de auf das Thema IT-Haftpflicht spezialisiert und waren damals der erste Anbieter, bei dem diese Versicherung ohne Medienbruch online abschließbar war.
Stets sind wir bemüht, optimale Lösungen im Bereich IT Versicherung zu Ihrem finanziellen Schutz zu finden und anzubieten, um allen individuellen Anforderungen der Absicherung Ihrer beruflichen Risiken als IT-Dienstleister gerecht zu werden.
Die rechtlich relevanten Informationen über unser Unternehmen finden Sie in der Erstinformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV).
zu Ihrem individuellen BEITRAGSVERGLEICHDie folgenden Leistungskritierien sind längst unverzichtbarer Standard für eine bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherung:
Bedürfnisse und Wünsche der Versicherungskunden ändern sich mit der Zeit:
Die Nachfrage der einen fordert
Welches Anforderungsprofil haben Sie? Bei uns können Sie beides bekommen! Deshalb haben Sie hier die Wahl!
zum iT-haftpflicht BEITRAGSRECHNER2004 gestartet als KuV24.de mit der Hiscox als lange Zeit unangefochtenem Pionier in diesem Marktsegment, die wir - seit jeher loyal - bis heute wertschätzen, ist nun die Zeit gekommen, Ihnen hier bei iT-haftpflicht.Versicherung die Auswahl aus mehreren Anbietern zu geben...
... und Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Versicherungslösung zu unterstützen.
IT-Versicherungslösungen - individuell bedarfsgerechtAls Versicherungsmakler mit mehr als 34-jähriger Berufserfahrung haben wir den Markt der Angebote von IT-Haftpflichtversicherungen seit 2004 kontinuierlich analysiert, geprüft und verglichen.
Dabei ist uns Transparenz sehr wichtig! Vertrauen ist gut - Vertrauen mit Kontrollmöglichkeit ist nach unserem Verständnis besser!
Deshalb bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, selbst die Qualität der IT-Haftpflicht-Tarife anhand von über 50 Kritierien selbst im Detail zu vergleichen.
Wir haben die Versicherungsbedingungen der Angebote zu jedem der einzelnen Kriterien im Wortlaut einander gegenüber gestellt und als Detailvergleich für Sie online gestellt, damit Sie die Unterschiede selbst prüfen können.
Wenn Sie sich jedoch lieber einfach und schnell einen Überblick verschaffen wollen, welche Leistungen in den Versicherungstarifen der iT-haftpflicht-Versicherer geboten werden, haben wir den detaillierten Versicherungsvergleich mit den wörtlich zitierten Versicherungsbedingungen (mit Quellenangaben) für Sie zu einer Vergleichstabelle mit Icons und Kurztexten verdichtet:
zur übersichtlichen IT-Haftpflicht-VERGLEICHSTABELLEDamit Sie sich einfach und schnell einen Überblick verschaffen können, welche Leistungen zur Absicherung Ihrer beruflichen Risiken in den Versicherungstarifen der von uns online angebotenen iT-haftpflicht-Versicherer geboten werden, haben wir den detaillierten Versicherungsvergleich mit den wörtlich zitierten Versicherungsbedingungen (mit Quellenangaben) hier zu einem Vergleich mit Icons und Kurztexten verdichtet aufbereitet.
Die Bedeutung der Symbole:
Kriterium ERFÜLLT TEILWEISE ERFÜLLT NICHT ERFÜLLT OPTIONAL MITVERSICHERBAR (Mehrbeitrag)
k.A. keine Angabe hierzu in den Versicherungsbedingungen
Hinweise:
Bitte wählen Sie maximal 6 Tarife aus, die Sie vergleichen möchten:
Der standardisierte Beitragsvergleich für einen Musterkunden (IT-Dienstleister / Software-Entwickler mit einem Jahresumsatz von 150.000 €), den Sie in der Vergleichsübersicht unten sehen, kann Ihnen nur einen groben Überblick über die Versicherungsbeiträge der einzelnen Anbieter bei einem beispielhaft definierten Versicherungsumfang verschaffen.
Viel interessanter aber ist für Sie der individuelle Beitragsvergleich auf Basis des für Sie bedarfsgerechten Versicherungsschutzes, den Sie in unserem Beitragsrechner selbst nach Ihren Vorstellungen oder dem Anforderungsprofil eines Auftraggebers konfigurieren können.
zu Ihrem individuellen BEITRAGSVERGLEICH
Was ist eigentlich eine IT-Haftpflichtversicherung? Viele Begriffe führen beim Laien zur Verwirrung und es ist uns wichtig, Ihnen die Fachbegriffe und häufig auftretende Fragen verständlich zu erklären:
Generell sollte die IT-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation in der EDV-Branche zugeschnitten sein. In der Praxis wird dem IT-Experten jedoch oft nur eine Bürohaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert angeboten.
Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das sogenannte Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freelancers oder des Telekommunikations- oder IT-Unternehmen abzusichern.
Bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen fehlt die Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die Abdeckung des Betriebsstättenrisikos.
Eine IT-Haftpflichtversicherung sollte mindestens folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-typischen Risiken abzudecken:
Der Begriff IT-Haftpflicht ist erst seit ein paar Jahren geläufig und soll der besonderen Ausrichtung des Haftpflichtvertrages auf den Bedarf der IT-Branche Rechnung tragen. Beim Abschluss der IT-Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs und keine klare Abgrenzung zu verwandten Vertragsarten wie Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Bürohaftpflichtversicherung gibt.
Da die IT-Haftpflichtversicherung größtenteils aus bereits bestehenden Betriebshaftpflichtprodukten oder aus vorhandenen Vermögensschadenprodukten entwickelt wurde, gehört sie zwar prinzipiell zu dieser Art Haftpflichtversicherungen, jedoch bieten diese originären Verträge erhebliche Lücken in ihrem Bedingungswerk.
So werden z.B. reine Bürohaftpflichtversicherungen oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert.
Jedoch deckt die Bürohaftpflicht nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freiberuflers abzusichern.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird nur der reine Vermögensschäden abgedeckt. Personen- und Sachschäden bleiben hier unberücksichtigt. Vermögensschadendeckungen kommen insbesondere bei Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister vor. Für diese Berufszweige gilt oft eine Pflichtversicherung.
Unter Versicherungssummen versteht man die Versicherungssummen eines Haftpflicht-Versicherungsvertrags, die maximal je Schadenereignis zur Verfügung stehen. Der Begriff Versicherungssummen bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette Summe, sondern nur in Höhe des Schadens Ersatz geleistet wird.
Üblicherweise werden für Personen- und Sachschäden sowie bei manchen Verträgen auch für Vermögensschäden die Versicherungssummen einzeln ausgewiesen oder es steht eine pauschale Versicherungssumme für alle Schäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung, die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte Maximierung). Bei manchen Haftpflichtversicherungen steht die Versicherungssumme jedoch nur einmal pro Versicherungsjahr zur Verfügung, z.B. in der Umwelt-Haftpflichtversicherung.
Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-Tätigkeiten und IT-Dienstleistungen incl. der dazugehörigen Nebenrisiken automatisch und ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Eine Änderung der IT-Tätigkeit oder ein zusätzliches neues Tätigkeitsgebiet muss dem Versicherer nicht mitgeteilt werden.
Ohne Mehrbeitrag sind auch die zusätzlichen Tätigkeiten aus dem Neben risiko als Unternehmens- und Personalberatung sowie aus Medienagenturdienstleistungen automatisch mitversichert.
Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden bei einem Schaden die Leistungen für die einzelnen Versicherungsarten zusammengefasst.
Das heißt, dass die maximale Versicherungsleistung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt ist.
Grundsätzlich stehen die vereinbarten Versicherungssummen je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für ALLE Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Beispiel: die vereinbarte Versicherungssumme lautet auf 3.000.000 EURO (2-fach maximiert)
Dann zahlt der Versicherer pro Schaden max. 3.000.000 EURO. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 6.000.000 EURO.
Die Jahreshöchstleistung wird durch die Multiplikation der vereinbarten Maximierung mit der ausgewählten Versicherungssumme berechnet.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) definieren einen Personenschaden als ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
Der Tod ist durch den Eintritt des Hirntodes, das bedeutet den nicht rückgängig zu machenden Funktionsausfall des Gehirns, definiert.
Ein von Außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird als Körperverletzung bezeichnet. Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet verschiedene Schadenfälle - nämlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese Einteilung ist nur versicherungsrechtlicher Natur, die Regelungen zur Deliktshaftung der §§ 823 ff. BGB sowie zum Schadensrecht gem. §§ 249 ff. BGB kennen diese nicht (Personenschaden/Haftpflicht).
Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen. Nicht als Sachschaden gilt hingegen das Abhandenkommen von Sachen.
Auch keine Sachschäden sind die davon abzugrenzenden Vermögensschäden,
die sich als reine finanzielle Verluste darstellen, etwa entgangener Gewinn.
Soweit nicht eine pauschale Deckungssumme vereinbart ist, besteht für Sachschäden in der Regel eine gesonderte, meistens die geringere, Deckungssumme.
Wichtigste Einschränkungen der Versicherung von Sachschäden sind die Ausschlüsse für Schäden:
Für die beiden erstgenannten Ausschlüsse besteht im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel Versicherungsschutz - unter Abbedingung der o.g. Ausschlüsse, allerdings meistens zu geringeren Höchstersatzleistungen als die Sachschaden-Deckungssumme.
Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch einen Fehler bzw. schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen "echten" Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als "unechte" Vermögensschäden unterschieden.
Auch durch kleine Fehler, die bei der täglichen Arbeit immer wieder vorkommen, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen: Durch einen Fehler beim Anschluss mehrerer Hardwarekomponenten kommt es zur Überhitzung und dadurch zur Zerstörung einer Zeitungsdruckmaschine. Kann dadurch die nächste Zeitungsausgabe nicht fristgerecht gedruckt und ausgeliefert werden, entsteht deshalb der weitere Vermögensschaden.
Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den IT-Dienstleister (Versicherungsnehmer) bzw. das Unternehmen aus der Telekommunikations- oder IT-Unternehmensbranche an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge langfristig günstiger kalkuliert werden.
Um das Kostenrisiko für den Freiberufler überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch 5.000 EURO).
Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 10 % bei einem Schaden von z. B. 500.000 EURO trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des IT-Experten nach sich ziehen.
Ein Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Sublimite sind Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teil risiken (beispielsweise für Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.).
Eine Haftpflichtversicherung, auch für die IT-Dienstleistungsbranche, sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungs schutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Bearbeitungsschäden oder Datenlöschkosten limitiert auf 50.000 EURO).
Sublimite werden i.d.R. auf die gesamte Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung.
Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.
Unter passivem Rechts schutz im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Dienstleister und IT-Freiberufler einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, wegen einem von ihm verursachten Fehler gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den IT-Freiberufler ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche spielt für Freiberufler eine zentrale Rolle, denn oft trifft den Freiberufler aufgrund fehlender Datensicherung oder defekter Hardware des Auftraggebers kein oder nur geringes Verschulden.
Bei den von uns angebotenen IT-Haftpflichtversicherungen handelt es sich um eine offene Deckung, d.h. es sind prinzipiell alle Tätigkeiten (selbständig oder freiberuflich und unabhängig von der Rechtsform) im Bereich der Informationstechnologie aus Tätigkeiten eines Telekommunikations oder IT-Unternehmens versichert.
Hierzu einige Beispiele:
Zusätzlich zu dieser offenen Deckung für IT-Dienstleister gilt auch die Tätigkeit aus der Unternehmens- und Personalberatung sowie die Tätigkeit aus Medienagenturdienstleistungen z.B. als Werbeagentur oder im Bereich social media beitragsfrei mitversichert.
Der (räumliche) Geltungsbereich beschreibt in welchen Ländern die versicherten Personen Versicherungsschutz genießen.
Das ist vor allem für IT-Dienstleister besonders wichtig, denn oft sind Schadenfälle geographisch schwer einzugrenzen, beispielsweise bei Rechteverletzungen. Daher ist es wichtig, dass der Geltungsbereich weltweit gilt.
Bedingungsgemäß besteht weltweiter Versicherungsschutz, auch in den USA und Kanada und auch für indirekte Exporte von Produkten und Dienstleistungen.
"Aus Schaden wird man klug!" - In den meisten Fällen ist es jedoch erheblich besser, schon aus dem Schaden anderer zu lernen und so selbst schadlos klug zu werden. Deshalb haben wir Ihnen hier einige Schadensfälle zusammengestellt, anhand derer Sie überprüfen können, ob solche Risiken auch bei Ihrer Tätigkeit vorstellbar sind:
Fast 150.000 Mailings wurden falsch verschickt! Für den IT-Dienstleister eine teure Angelegenheit, da er den Fehler durch eine falsche Datenaufbereitung der Adressdatei verursacht hat.
Wie ihm die IT-Haftpflicht bei diesem Problem zur Seite standEine freie Trainee-Stelle aber keine Bewerber. Zu diesen Ergebnis führte eine fehlerhafte eRecruiting-Software. Da die Anzeigen in Printmedien veröffentlicht wurden, entstand für den Programmierer schnell ein hoher Vermögensschaden.
Die IT-Haftpflicht kam für den Schaden jedoch aufDie unwissentliche Verwendung eines geschützten Keywords bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) führte schnell zur kostenpflichtigen Abmahnung für den IT-Dienstleister.
Wie die IT-Haftpflicht hier helfen kann!Durch die Verwendung von Bild- und Tonelementen, um eine neu zu entwickelnde Webseite (optisch) ansprechender für den User zu gestalten, können Urheberrechtsverletzungen schnell entstehen und hohe Schadenersatzansprüche verursacht werden. Die Verwendung eines Rock-Klassikers kam dabei einem IT-Dienstleister teuer zu stehen.
Lesen Sie mehr zu den Risiken und wo Sie bei Bedarf Rechtsrat und Beistand finden!Fallstricke durch Klauseln bei der IT-Haftpflichtversicherung: Versicherer versuchen, durch Ausschlussklauseln ihre Leistungspflicht immer noch zu reduzieren. In diesem Fall verursachte ein Backup-Problem einen großen Vermögensschaden, den einigen Versicherungen wegen der Ausschlussklauseln nicht bezahlt hätten.
Die Erprobungs- oder Experimentierklausel gefährdet oft den Versicherungsschutz!Im IT-Bereich sind Personenschäden zwar selten, können aber beispielsweise durch mangelhafte Steuerungssoftware verursacht werden - wie im vorliegenden Fall. Das damit verbundene hohe Kostenrisiko muss durch die IT-Haftpflichtversicherung angemessen abgesichert sein.
Die richtige Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen ist hier entscheidend!Nach der Fülle an Informationen haben Sie sicher erkannt, dass Sie als IT-Dienstleister eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen sollten und wollen nun bestimmt wissen, wie hoch die Kosten für eine IT-Haftpflichtversicherung ist, die Ihre Erwartungen erfüllt und Ihnen bedarfsgerecht umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig, von Ihrem (Vorjahres-) Umsatz. Somit ist die bedarfsgerechte Absicherung der beruflichen Risiken für den nur nebenberuflich tätigen IT-Freelancer mit einem Umsatz von unter 40.000 EURO ebenso erschwinglich wie für das mittelständische IT-Unternehmen mit einem Umsatz von über 250.000 EURO oder auch für große Unternehmen, die in der IT-Branche einen Jahresumsatz von mehreren Millionen EURO machen.
Jetzt Beitrag berechnen und IT-Haftpflichtversicherung abschließen!