Bayerische Versicherungskammer - traditionelles Konzept ohne besondere Schnörkel

Die Bayerische Versicherungskammer bietet diese IT-Haftpflichtversicherung aus einer Kombination aus den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) sowie ergänzenden Versicherungsbedingungen an.

Der angebotene Tarif gilt für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von € 2 Mio.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sind dabei einheitlich € 5 Mio.

Für die IT-typischen Vermögensschäden kann eine Versicherungsumme von € 500.000 bis 5 Mio. frei gewählt werden.

Die grundsätzliche Selbstbeteiligung für Vermögensschäden beträgt € 500,-- und kann wahlweise noch auf € 1000, € 2.500, € 5.000 oder € 10.000 mit einem entsprechenden Beitragsnachlass erhöht werden.

Die Versicherungslaufzeit kann über ein oder drei Jahre (mit 10 Prozent Laufzeitnachlass) abgeschlossen werden.

Sofern IT-Dienstleister in den folgenden Bereichen tätig sind, besteht KEIN Versicherungsschutz und eine Absicherung wäre somit nicht zu empfehlen:

  • Medizinprodukten
  • Maschinen, die direkt den Fertigungsprozess von Produkten steuern
  • Fahrzeugtechnik für Kraft-, Schienen-, Wasser-, Luft-oder Raumfahrzeuge
  • der Steuerung, Regelung oder Überwachung des Straßen-, Schienen-, Wasser-oder Luftverkehrs
  • der Steuerung, Regelung oder Überwachung von Kraftwerken oder Energieleitsystemen für die allgemeine Versorgung oder Versorgung von Bahnbetrieben
  • der Steuerung oder Abwicklung von Wertpapiergeschäften
  • Wehrtechnik oder Waffensystemenkerntechnischen oder atomaren Anlagen

Genau umschriebenes Tätigkeitsprofil

Die nachstehend beschriebenen Tätigkeitsbereiche gelten im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung mitversichert:

  • Softwareerstellung, -handel, -implementierung, -anpassung, -wartung, -pflege
  • Hardwareherstellung, -handel, -installation, -anpassung, -wartung
  • Daten-/Informationserfassung, -verarbeitung, -speicherung(auch Betrieb von Rechenzentren, Datenbanken)
  • Netzwerk-, Online-, Internet-, Web-, Provider-Leistungen(z.B. auch Cloud-Computing, Websitegestaltung/-pflege)
  • IT-Analyse, -Organisation, -Beratung, -Schulung, -Gutachten, -Sachverständigentätigkeit
  • IT-Projekttätigkeiten, -leitung
  • IT-Personalberatung
  • Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
  • sowie mit der Tätigkeit als Unternehmen der Informationstechnologie im Zusammenhangstehende branchenübliche Nebenrisiken (z.B. Telekommunikationsdienstleistungen,wirtschaftliche Unternehmensberatung)
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PRODUKT-HIGHLIGHTS der Versicherungskammer Bayern IT-Haftpflicht 5.0

  • Weltweite Deckung(z.B. auch für Leistungen in oder Exporte nach USA/Kanada)
  • Erfüllungsfolgeschäden (z.B. Folgeschäden aus der Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten, schlecht, nicht oder nicht vollständig ausgeführter Aufträge oder wegen Nutzungsausfall des Vertragsgegenstandes)
  • Daten-, Datenträger-, Implementierungsschäden (z.B. Wiederherstellungskosten und Folgeschäden)
  • Leistungsverzögerungen(z.B. Überschreitungvon Liefer-/Leistungsterminen): Versicherungsschutz besteht, wenn die Ursache eine fehlerhafte Einschätzung der vor-handenentechnischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen ist unddie fehlerhafte Einschätzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz für Leistungsverzögerungen, die verursacht wurden aufgrund einer Beschädigung von Sachen des Versicherungsnehmers durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwasser, Über-oder Unterspannung, elektrostatischer Aufladung, elektromagnetischer Störung, Blitzeinwirkung, höherer Gewalt sowie auch bei deren Beschädigung oder Abhandenkommen aufgrund Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
  • Verschuldensunabhängige Haftung für das Abweichen der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungenund/oder Leistungen(z.B. wegen Nichteinhaltung von Service Level Agreements)
  • Vergebliche Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Vertragserfüllung:Ersatzansprüche für Aufwendungen/Investitioneneines Kunden, welche dieser im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Versicherungsnehmer im voraus getätigt hatte, die sich jedoch wegen einer mangelhaften Leistung des Versicherungsnehmers als nutzlos/vergeblich erwiesen haben.
  • Rechtsverletzungen:Generell bestehtVersicherungsschutzfür die Verletzung von Datenschutzgesetzen, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten sowie Verstöße gegen Wettbewerb und Werbung.Der Versicherungsschutzfür die Verletzung von Patenten besteht, soweit vorab eine Nachforschung durch externe Fachleute (z.B. Patentanwalt) durchgeführt wurde.
  • Keine Erprobungs-, Experimentier-oder „Stand der Technik“-Klausel
  • Schäden durch Viren, sonstige Malware und Hacker
  • Pauschalierter Schadenersatz
  • Vertragsstrafen bei Verletzung vertraglicher Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs-und Datenschutzvereinbarungen
  • Regressverzicht:Wurde vor Eintritt eines Versicherungsfalls mit einem Vertragspartner ein Regressverzicht vereinbart, so hat dies keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
  • Vorumsätze (Versicherungsschutz besteht ohne zeitliche Begrenzung auch für Schäden durch Erzeugnisse, Arbeiten und sonstige IT-Leistungen, welche vor Vertragsbeginn aus-geliefert oder erbracht wurden, soweit das Schadenereignis während der Versicherungsdauer eintritt)
  • Spätschäden (Versicherungsschutz besteht auch für Schäden, welche während der Dauer einer Vorversicherung eingetreten sind und bei denen der Vorversicherer aufgrund dem Ablauf seiner Nachmeldefrist keine Deckung gewährt)
  • Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht von freien Mitarbeitern (Subsidiärdeckung)
  • Arbeitnehmerüberlassung

Eigenschadenversicherung

  • Rücktritt des Auftraggebers(vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers)
  • Vertrauensschäden(Vermögensschäden des Versicherungsnehmers durch vorsätzliche Vermögensdelikte und/oder Schädigung der IT-Systeme/-Infrastruktur durch mitversicherte Personen)
  • Reputationsschäden(Übernahmeder Kostenfür Public-Relations-Beratung, wenn im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall ein Reputationsschaden droht oder bereits eingetreten ist)
  • Verlust von Dokumenten (Wiederbeschaffungskosten)
  • Beschädigung IT-Systeme/-Infrastruktur, Websites, Programme und Daten(Wiederherstellungskosten aufgrund Hacker-Eigenschäden)
  • Mehrkosten aufgrund Blockierung der IT-Systeme/-Infrastruktur aufgrund eines gezielten Eingriffes von außen (z.B. Hacker-Angriff, Denial-of-Service-Attacken)
  • Datenrechtsverletzungen durch Dritte(Kosten im Falle einer Ausspähungvon personenbezogenen Daten, welche dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen zur Verfügung stehen)
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