Die Bayerische Versicherungskammer bietet diese IT-Haftpflichtversicherung aus einer Kombination aus den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) sowie ergänzenden Versicherungsbedingungen an.
Der angebotene Tarif gilt für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von € 2 Mio.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sind dabei einheitlich € 5 Mio.
Für die IT-typischen Vermögensschäden kann eine Versicherungsumme von € 500.000 bis 5 Mio. frei gewählt werden.
Die grundsätzliche Selbstbeteiligung für Vermögensschäden beträgt € 500,-- und kann wahlweise noch auf € 1000, € 2.500, € 5.000 oder € 10.000 mit einem entsprechenden Beitragsnachlass erhöht werden.
Die Versicherungslaufzeit kann über ein oder drei Jahre (mit 10 Prozent Laufzeitnachlass) abgeschlossen werden.
Sofern IT-Dienstleister in den folgenden Bereichen tätig sind, besteht KEIN Versicherungsschutz und eine Absicherung wäre somit nicht zu empfehlen:
- Medizinprodukten
- Maschinen, die direkt den Fertigungsprozess von Produkten steuern
- Fahrzeugtechnik für Kraft-, Schienen-, Wasser-, Luft-oder Raumfahrzeuge
- der Steuerung, Regelung oder Überwachung des Straßen-, Schienen-, Wasser-oder Luftverkehrs
- der Steuerung, Regelung oder Überwachung von Kraftwerken oder Energieleitsystemen für die allgemeine Versorgung oder Versorgung von Bahnbetrieben
- der Steuerung oder Abwicklung von Wertpapiergeschäften
- Wehrtechnik oder Waffensystemenkerntechnischen oder atomaren Anlagen
Die nachstehend beschriebenen Tätigkeitsbereiche gelten im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung mitversichert:
- Softwareerstellung, -handel, -implementierung, -anpassung, -wartung, -pflege
- Hardwareherstellung, -handel, -installation, -anpassung, -wartung
- Daten-/Informationserfassung, -verarbeitung, -speicherung(auch Betrieb von Rechenzentren, Datenbanken)
- Netzwerk-, Online-, Internet-, Web-, Provider-Leistungen(z.B. auch Cloud-Computing, Websitegestaltung/-pflege)
- IT-Analyse, -Organisation, -Beratung, -Schulung, -Gutachten, -Sachverständigentätigkeit
- IT-Projekttätigkeiten, -leitung
- IT-Personalberatung
- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
- sowie mit der Tätigkeit als Unternehmen der Informationstechnologie im Zusammenhangstehende branchenübliche Nebenrisiken (z.B. Telekommunikationsdienstleistungen,wirtschaftliche Unternehmensberatung)
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