Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
Bei begründetem Anspruch, Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Deckungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).
Abwehr unberechtigter Ansprüche, d.h. der Versicherer führt für den IT-Experten einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt dabei die anfallenden Verfahrenskosten (sog. passiver Rechtsschutz).