Unter Obhutsschäden werden Schadenersatzansprüche an fremden beweglichen Sachen und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden verstanden, wenn Sie diese Sachen bis zu 6 Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben.
Beispielsweise wird ein kurzfristig entliehenes, hochwertiges Gerät (technisches Equipment), aufgrund falscher Bedienung beschädigt oder fällt aus Unachtsamkeit zu Boden. Diese Leistungserweiterung für Obhutsschäden deckt dann die erforderlichen Reparaturkosten ab oder kommt im Totalschaden für ein Ersatzgerät auf.
Zurück zu FAQ - Häufige FragenObhutschäden gelten bei bei uns automatisch mitversichert. Die Entschädigungsgrenze beläuft sich auf maximal 50.000 € beim Versicherer Hiscox und Markel.
Branchenüblich gelten Obhutschäden in den Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen.