- Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
Haben Sie als Hauptfälligkeit den 01.01. eines Jahres gewählt, so errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Antragsjahr (Rumpfjahr bis 01.01.) plus ein weiteres Jahr.
Beispiel: Versicherungsbeginn 01.06.2019, Versicherungsablauf 01.01.2021.
- Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen gekündigt wird.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu kündigen.
- Bei Wechsel in eine Festanstellung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Zuviel bezahlte Versicherungsbeiträge werden selbstverständlich wieder zurückerstattet.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und kann sowohl an uns, Karlstraße 99 in 89073 Ulm als auch direkt an die jeweiligen Versicherungsgesellschaften erfolgen.
Die Kündigung per Fax an uns, richten Sie an folgende Faxnummer: +49 (731) 27703-961.
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