Haben Sie eine unserer Berufshaftpflicht-Versicherungslösungen für die IT- und Telekommunikationsbranche bis zu einem Jahresnettoumsatz von 2.500.000 € abgeschlossen und übersteigt im Laufe eines Versicherungsjahres Ihr Umsatz diese Grenze, so erfolgt erst zur nächsten Hauptfälligkeit eine Beitragsanpassung. Dabei wird der im Versicherungsschein genannte Beitragsfaktor (Prämienfaktor) mit dem erwirtschafteten Jahresnettoumsatz multipliziert. Eine Meldung während des Versicherungsjahres ist von Ihnen nicht erforderlich.
Sie werden von uns im Rahmen der jährlichen Online-Jahresmeldung aufgefordert, den Jahresnettoumsatz uns mitzuteilen.
Wichtig: Für frühere Versicherungsperioden (vergangenes Versicherungsjahr) wird auch bei wesentlicher Umsatzerhöhung KEINE Prämienanpassung bzw. Beitragsnacherhebung für das vergangene Versicherungsjahr vorgenommen. Die Neueinschätzung erfolgt damit nur für das neue (aktuelle) Versicherungsjahr. Diese verbraucherfreundliche Regelung machen nur ganz wenige Versicherer in Deutschland und spart Ihnen so erhebliche Versicherungsbeiträge ein.
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