Vorteile bei der Wahl der Hauptfälligkeit zum 01.01. eines Jahres
Je nach Gesellschaftsform (z.B. GmbH) kann eine steuerliche Abgrenzung der gezahlten Versicherungsbeiträge einfacher erfolgen, da das Versicherungsjahr dem Geschäftsjahr entspricht.
Für den Existenzgründer und Start-Ups ergibt sich im ersten Versicherungsjahr eine geringere Kostenbelastung, da im ersten Jahr der Beitrag nur anteilig bis zum Jahresende erhoben wird (Rumpfjahr). Erst im zweiten Kalenderjahr (volles Versicherungsjahr - 01.01. bis 31.12.) wird der reguläre Versicherungsbeitrag abgebucht.