Was habe ich für einen Vorteil, wenn ich als „Hauptfälligkeit" im Vertrag den 01. Januar eines jeden Jahres wähle?
Je nach Gesellschaftsform (z.B. GmbH) kann eine steuerliche Abgrenzung der gezahlten Versicherungsbeiträge einfacher erfolgen, da das Versicherungsjahr dem Geschäftsjahr entspricht.
Für den Existenzgründer und Start-Ups ergeben sich im ersten Versicherungsjahr eine geringere Kostenbelastung, da im ersten Jahr der Versicherungsbeitrag nur anteilig bis zum Jahresende erhoben wird (Rumpfjahr). Erst im zweiten Kalenderjahr (volles Versicherungsjahr - 01.01. bis 31.12.) wird der reguläre Versicherungsbeitrag abgebucht.