Es gilt grundsätzlich zwischen der Nachmeldefrist und der Nachhaftung zu unterscheiden, die unterschiedliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
Nachmeldefrist:
Es handelt sich um den Zeitraum wo Schadenfälle auch bei bereits beendeten IT-Haftpflichtversicherungen noch gemeldet werden können.
Nachhaftung:
Wird berufsbedingt wegen dauerhafter Aufgabe der IT-Tätigkeit (z.B. Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis oder Eintritt in die Rente) der Versicherungsvertrag aufgelöst, besteht innerhalb einer bestimmten Zeit auch Versicherungsschutz für Schadenfälle die nach Beendigung des Versicherungsvertrages entstanden sind (also nach dem Kündigungs- bzw. Stornotermin).
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