Ja! Für Start-Up Unternehmen und Existenzgründer und zwar unabhängig von Ihrer Rechtsform (GmbH, Freiberufler, GbR) gibt es einen Start-up-Tarif bzw. ein Nachlass für Existenzgründer. Dieser beträgt 15 % auf die ermittelte Versicherungsprämie und entfällt ab der übernächsten Hauptfälligkeit, d.h. er gilt für maximal zwei Versicherungsjahre.
Nach dieser Zeit entfällt der Nachlass dann automatisch.
Sie gelten als Existenzgründer oder Start-Up Unternehmen, wenn die Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit bzw. Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Über unseren online Rechner wird der Start-up Nachlass separat ausgewiesen.
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