Ja, solange nicht schon der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist, sind auch alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn bei unserer IT-Haftpflicht mitversichert.
Für Vermögensschäden ist der Versicherungsfall das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Das heißt: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, auch wenn die Tätigkeiten, durch die der Schaden ursächlich entstanden ist davor ausgeführt wurden (ohne zeitliche Begrenzung).
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