Verzögerungsschäden werden auch als Verzugsschäden bezeichnet. Solche Schäden entstehen, wenn Sie als IT-Freelancer oder IT-Unternehmer Ihre zugesagte Leistung nicht rechtzeitig erbringen können.
Die Mitversicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug) wie er zum Beispiel bei einer Softwareimplementierung, Softwareentwicklung oder Erstellung eines Online-Shops entstehen kann, ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt für die Auswahl der geeigneten IT-Haftpflichtversicherung sehr wichtig.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften sind solche Leistungen auch dann ausgeschlossen, wenn Sie in den Versicherungsbedingungen keinen expliziten Ausschluss finden, weil diese Verzögerungsschäden nach herrschender Rechtsauffassung als so genannte Erfüllungsschäden betrachtet werden, die in den IT-Haftpflicht-Versicherungsbedingungen üblicherweise ausgeschlossen sind.
Somit ist es wichtig, dass Verzugs- bzw. Verzögerungsschäden ausdrücklich als versicherte Leistung in den Versicherungsbedingungen genannt sind.
In einigen Ausnahmen ist der Folgeschaden mit erheblichen Einschränkungen versichert. Bei diesen Gesellschaften muss der Verzug auf einen Sachschaden, z. B. durch einen Brand- oder Wasserschaden zurückzuführen sein. Da dies sicher nicht die häufigsten und typischen Ursachen sind, aus denen sich IT-Projekte in die Länge ziehen, stellen diese Angebote nur eine unzureichende „Ausschnittsdeckung" dar und sind nicht bedarfsgerecht.
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