Passiver Rechtsschutz - Abwehrfunktion

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der (IT-)Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Experten und IT-Dienstleister einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden.

Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer den Schaden im versicherten Umfang.

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