Unterschied zwischen einer speziellen IT-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Bürohaftpflicht

Der Begriff IT-Haftpflicht ist erst seit ein paar Jahren geläufig und soll der besonderen Ausrichtung des Haftpflichtvertrages auf den Bedarf der IT-Branche Rechnung tragen. Beim Abschluss der IT-Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs und keine klare Abgrenzung zu verwandten Vertragsarten wie Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Bürohaftpflichtversicherung gibt.
Da die IT-Haftpflichtversicherung größtenteils aus bereits bestehenden Betriebshaftpflichtprodukten oder aus vorhandenen Vermögensschadenprodukten entwickelt wurde, gehört sie zwar prinzipiell zu dieser Art Haftpflichtversicherungen, jedoch bieten diese originären Verträge erhebliche Lücken in ihrem Bedingungswerk.


So werden z.B. reine Bürohaftpflichtversicherungen oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert.


Jedoch deckt die Bürohaftpflicht nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freiberuflers abzusichern.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird nur der reine Vermögensschaden abgedeckt. Personen- und Sachschäden bleiben hier unberücksichtigt. Vermögensschadendeckungen kommen insbesondere bei Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister vor. Für diese Berufszweige gilt oft eine Pflichtversicherung.

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