Die VHV hat ihre Ursprünge in der Baubranche. Als Kfz-Versicherer gehört die VHV zu den Marktführern. Vor einigen Jahren hat die VHV-Versicherung nun auch die IT-Branche als Zielgruppe für sich entdeckt. Die IT-Haftpflichtversicherung wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 neu konzipiert und der bisherige Versicherungsschutz in vielen Bereichen verbessert.
- 1919 Gründung der VHV in Hannover. Architekt Friedrich Schermer gründet mit drei Mitgliedern der Hannoverschen Baugewerks- und Berufsgenossenschaft die Haftpflicht-Versicherungsanstalt. Noch heute ist die Konzernmuttergesellschaft, die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
- 11,3 Mio. abgeschlossene Verträge (Stand 31.12.2019)
- 3,244 Milliarden verdiente Bruttobeiträge (Stand 31.12.2019)
- 3.200 Mitarbeiter
- Finanzstärke-Ratings: Standard & Poors (2020) / A+ (Ausblick stabil)
- Subunternehmerbeauftragung, Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften, Arbeitnehmerüberlassung
- Ansprüche der Versicherten untereinander
- Vorsorgeversicherung, Versehensklausel
- Schäden durch Flugdrohnen bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall
- Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Grundstücksbestandteilen (z. B. Einfahrttor, Zäune)
- Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten, sonstigen nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen sowie sonstigen beweglichen Sachen bei maximaler Mietdauer von 3 Monaten bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
- Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland sowie im Inland
- Abhandenkommen sowie Beschädigung und Zerstörung von Sachen der Betriebsangehörigen und der Besucher
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern inkl. Objektschutz bis 30 Tage und bis zur Versicherungssumme, Folgeschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden, Be- und Entladeschäden
- Haus- und Grundbesitzerrisiko für selbst genutzte und für vermietete Objekte ohne Beschränkung des Bruttojahresmietwerts sowie Bauherrenrisikos ohne Bausummenobergrenze
- Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Energie, wie z. B. Photovoltaik- und Kleinwindkraftanlagen sowie Geothermie, Wasserkraft
- Auslösen von Fehlalarm bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- Sozialeinrichtungen; Sanitätsstationen und -personal
- Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Stadt- und Straßenfesten
- Schiedsgerichtsvereinbarungen inkl. Mediation
- Obhutsschäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall
- Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe bis 10 Jahre
- Schäden aus der Nutzung von Internettechnologien bis höchstens 1.000.000 Euro je Versicherungsfall
- Verletzung von Datenschutzgesetzen sowie Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
- Konventionelles Produkthaftpflichtrisiko bzw. Haftung für vereinbarte Eigenschaften
- Freistellung des Zwischen-/Endherstellers / Vereinbarung von Regressverzichten / Händlerkettenklausel
- Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung auf 5 Jahre 6 Monate
- Vorumsätze der letzten 3 Jahre vor Vertragsbeginn
- Kleingebinde bis insgesamt 50.000 l/kg sowie Heizöltanks zur Beheizung eigener Räume
- Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz auf fremden und eigenen Grundstücken inkl. Grundwasser
- Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bis höchstens 3.000.000 Euro je Versicherungsfall
- Privathaftpflicht mit allen Leistungen VHV PHV EXKLUSIV und einer Versicherungssumme von 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person) incl. Best-Leistungs-Garantie
- Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde und Pferde
Die Produktbeschreibungen und die Hinweise sind stark verkürzt wiedergeben.
Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
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